Der ÖbVI

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist ein vom Staat beliehener Freiberufler. Er ist mit hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Vermessungswesens betraut. Der ÖbVI ist - vergleichbar mit dem Notar - ein zukunftsfähiges Modell der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Private.
Dabei wirkt der ÖbVI bei allen grundstücks-/immobilienbezogenen Aufgaben nicht nur als technischer Dienstleister sondern auch als Berater und Mittler zwischen Wirtschaft und Verwaltung mit. Er beurkundet in seiner Tätigkeit Sachverhalte am Grund und Boden.

Den Titel "Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur" trägt nur, wer nach der entsprechenden Berufsordnung seines Bundeslandes zur Berufsausübung zugelassen ist. Die öffentliche Bestellung auf der Grundlage eines Landesgesetzes ist Ausdruck des Willens des Gesetzgebers, Personen mit hoher fachlicher Kompetenz und persönlicher Eignung zu einer besonderen Tätigkeit im staatlichen Auftrag zu befähigen.

Unterstützt durch seine qualifizierten Mitarbeiter modernster Technik erledigt der ÖbVI neben den Liegenschaftsvermessungen auch alle Bereiche der technischen Vermessung. Seit dem Jahr 2005 bekleidet ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Thüringen ein öffentliches Amt mit Zuweisung eines Amtsbezirkes. Seine Vermessungsstelle dient, nachdem sich die Katasterverwaltung auf 8 Ämter zurückgezogen hat, als Auskunftsstelle für Katasterbelange.